Der Stiftungsrat kann finanzielle Beiträge zur Förderung von einzelnen Jugendlichen und an Vereine und Organisationen, welche Jugendliche in ihren Reihen fördern, sprechen. Er kann Beiträge an die Kosten für die Teilnahme an Wettkämpfen, an die Durchführung von Konzerten oder an anderen Aktivitäten gewähren. Ebenso kann er Beiträge an die Anschaffung von Sportgeräten, von Musikinstrumenten oder zur Errichtung, bzw. den Unterhalt von Gebäulichkeiten, leisten.
Der Stiftungsrat erfüllt den Stiftungszweck durch einmalige Beiträge an die Kosten genehmigter Projekte dieser Organisationen. Diese können in den Folgejahren erneut Beitragsgesuche stellen.
Zu diesen Organisationen gehören insbesondere, aber nicht ausschliesslich
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