Wenn Sie sich für eine Zuwendung der Kamm-Bartel-Stiftung interessieren, finden Sie auf dieser Website die notwendigen Informationen sowie ein Gesuchsformular. Dieses kann auch unter christianrentsch(at)gmx.ch angefordert werden.
Für weitere Informationen und unverbindliche Anfragen kontaktieren Sie uns direkt: Christian Rentsch, Auf Erlen 38, 8750 Glarus, Telefon 079 622 15 45, christianrentsch(at)gmx.ch.
Der Stiftungsrat ist im Rahmen des Stiftungszweckes und des Reglements frei, ob, wem und welche Beiträge er gewähren will. Er orientiert sich bei seinen Entscheiden auch nach den vorhandenen flüssigen Mitteln.
Der Stiftungsrat entscheidet quartalsweise und nach freiem Ermessen über die bei ihm eingegangenen Gesuche. Je konkreter ein Projekt umschrieben wird, desto grösser sind die Chancen, berücksichtigt zu werden. Ein Gesuch für einen konkreten Anlass ist rechtzeitig zu stellen, so dass der Stiftungsrat vor der Umsetzung des Projektes darüber entscheiden kann. Die einzelnen Gesuchsteller werden schriftlich über die Gutheissung, teilweise Gutheissung oder Ablehnung ihres Gesuches informiert. Ein Anspruch auf Begründung des Entscheides des Stiftungsrates besteht nicht.
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